Über das Prüfungsamt
Das Prüfungsamt hat dafür zu sorgen, dass die Beschlüsse des Prüfungsausschusses und die Regelungen der Prüfungsordnungen ordnungsgemäß durchgesetzt werden. Es ist sozusagen der verlängerte Arm und das ausführende Organ des Prüfungsausschusses: Der Prüfungsausschuss lenkt das Schiff; das Prüfungsamt bedient die Maschine und teilt dem Prüfungsausschuss auch mal mit, wenn das Getriebe klemmt. Mit anderen Worten: Wir sind für die praktische Ausführung der vielfältigen Aufgaben des Prüfungsausschusses zuständig und haben dabei immer Ohr, Augen und Hirn "an der Basis".
Unsere Aufgaben
Zu unseren Aufgaben gehört u.a.
- das Kontrollieren der Zulassungsvoraussetzungen zu Prüfungen; das Ansetzen von Prüfungsterminen/Abstimmung mit Prüfenden und Studierenden;
- die Registratur von erbrachten Leistungen (Prüfungsnoten, Scheine);
- das Ausstellen von Bestätigungen (fast) aller Art und von Leistungsbescheinigungen;
- die Beratung der Studierenden in nahezu allen Studienangelegenheiten. Wo wir nicht direkt helfen können, vermitteln wir weiter;
- auch die Tasse Pfefferminztee bei übermäßig großer Prüfungsangst oder sonstigen seelischen Leiden.
Zu unseren Aufgaben gehört z. B. nicht
- die Abnahme von Prüfungen, denn für diesen Zweck haben wir kompetentere Leute;
- die Erbringung von Leistungen anstelle der Studierenden, denn dafür sind die genannten Personen selbst zuständig.