FAQ
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Bin ich verpflichtet, eine mit Rücktritt verbuchte Prüfung nochmals anzutreten?
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Kann ich eine Tätigkeit als Praktikum anerkennen lassen, die ich außerhalb des Studiums oder davor abgeleistet habe?
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Was ist der Unterschied von einem integrierten und einem entkoppelten Praktikum?
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Was ist ein Bachelorprojekt?
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Was gehört zur Praktikumsanmeldung?
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Was gehört zur Anmeldung der Bachelorarbeit?
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Kann ich eine Masterarbeit schon vor dem Erreichen von 60 bzw. 90 CP anmelden?
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In welchen Bereich kann ich mir ein Fach anrechnen lassen?
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Wie melde ich eine mündliche Prüfung/Projekt an?
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Wie gebe ich meine Abschlussarbeit ab (während Corona, ohne Sprechzeit)?
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Wie kann ich mein Recht in Anspruch nehmen, eine nicht bestandene Prüfung (alle Bachelor und DKE und DE) endgültig abzuwählen?
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Kann ich Prüfungen, die ich für den Zusatzbereich belegt habe, mit anderen, die für die regulären Bereiche des Studiums angemeldet wurden, austauschen?
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Kann ich die Zuordnung von erbrachten Fächern innerhalb meiner Leistungsdatei ändern?
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Was passiert, wenn ich mit meinen Leistungen die geforderten 90 oder 120 CP (Master) bzw. 210 CP (Bachelor) überschreite?
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Kann ich mehr Leistungen belegen als vorgeschrieben, um meinen Gesamtdurchschnitt zu verbessern?
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Können DE-Studierende von den Pflichtveranstaltungen befreit werden?
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Ich benötige eine möglichst positive Leistungsübersicht. Können die nicht bestandenen Versuche auf einem Ausdruck ausgelassen werden?
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Kann die Anzahl der Prüfungsversuche in der Leistungsübersicht unterdrückt werden?
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Bin ich automatisch exmatrikuliert, wenn ich meine Abschlussprüfung bestanden habe?
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Was passiert, wenn ich den Antrag auf Exmatrikulation nicht ausfülle?
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Kann ich Masterfächer schon im Bachelorstudium belegen?
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Werden diese Fächer automatisch in das Masterstudium übernommen?
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Erhalte ich mein Zeugnis zugeschickt?
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Wenn ich den Studiengang wechsle, werden mir dann automatisch äquivalente Leistungen angerechnet?
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Habe ich als internationaler Bachelorstudent ein Anrecht auf englische Kommunikation?
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Bearbeitungszeit Bachelorarbeit
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Bearbeitungszeit Masterarbeit
Nur, wenn vorher bereits ein nicht bestandener Versuch unternommen wurde.
Nein. Ein Praktikum ist aktiver Bestandteil des Studiums und soll die Anwendung theoretischer Grundlagen aus dem Studium fördern.
Ein integriertes Praktikum schließt die Anmeldung und Anfertigung der Bachelorarbeit ein. Beide Komponenten stehen sowohl in einem zeitlichen als auch inhaltlichen Zusammenhang. Daher muss die Bachelorarbeit innerhalb des noch laufenden Praktikums, und zwar spätestens 8 Wochen nach dessen Beginn, angemeldet werden. Die Bachelorarbeit stellt hierbei die wissenschaftliche Auswertung der während des Praktikums durchgeführten Tätigkeit dar.
Die betreuende Person aus dem Kreis der FIN-Professoren ist dabei dieselbe. Ein integriertes Praktikum hat eine Mindestdauer von 20 Wochen, ebenso beträgt die Frist für die Erarbeitung der Bachelorarbeit 20 Wochen. Hat man also die Bachelorarbeit acht Wochen nach Praktikumsbeginn angemeldet, hat man nach Beendigung des Praktikums noch weitere acht Wochen für die Fertigstellung der Arbeit zur Verfügung.
Ein entkoppeltes Praktikum kann unabhängig von einer Bachelorarbeit durchgeführt werden und hat eine Mindestdauer von 12 Wochen. Die betreuende Person aus dem Kreis der FIN-Professoren kann eine andere sein als die Person aus dem Kreis der FIN-Professoren, die die Bachelorarbeit betreut. Die Bachelorarbeit muss nicht thematisch mit dem Praktikum zusammenhängen und kann eigenständig thematisiert werden.
Ein Bachelorprojekt ist eine als gleichwertig dem Praktikum durchgeführte Tätigkeit im Auftrag einer externen Institution, die mit Hilfe von Ressourcen der Fakultät für Informatik und an deren Standort durchgeführt werden kann.
Ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular vom Kandidaten und Prof
Ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular vom Kandidaten und Prof
Ja, auf Antrag beim Prüfungsausschuss mit mindestens 54 CP bei grundständigen und mindestens 84 CP bei Visual Computing, DKE und DE
Kurzer Antrag reicht, Formulierung „einmaliger endgültiger Prüfungsrücktritt“ erforderlich
Nein. Eine einmal getroffene Entscheidung bezüglich der Art einer Prüfung (anrechenbar oder nicht anrechenbar) bleibt gültig.
Sie selbst können in Ihrer Leistungsdatei nichts ändern, das muss vom Prüfungsamt durchgeführt werden.
Betrifft Ihr Änderungswunsch eine Leistung, für die mehrere Zuordnungen zutreffen, ist eine Verschiebung innerhalb dieser unproblematisch möglich.
So lange die Leistungen dazu dienen, die geforderte Minimalsumme der WPF- Bereiche zu komplettieren und während der Regelstudienzeit erbracht werden, werden sie voll angerechnet. Minimale Überschreitungen der CP-Anzahl werden akzeptiert, weil nicht alle Kurse in das CP-Schema Ihres Studiengangs passen.
Um vergleichbare Studienbedingungen für alle Studierenden zu schaffen, haben wir dafür zu sorgen, dass die Anzahl der erbrachten CP nahe der geforderten Grenze von 210 CP für Bachelor, 120 CP für DKE und Digital Engineering oder 90 CP für grundständige Master bleiben. Geringfügige Abweichungen und Überschreitungen der CP-Anzahl werden akzeptiert, soweit sie durch das Erbringen von z. B. importierten Lehrveranstaltungen entstanden sind, die nicht vollständig zum CP-Schema der FIN-Studiengänge passen und zur Vervollständigung von zu füllenden Studienbereiche dienen. Alle später erbrachten Leistungen, die darüber hinausgehen, werden in den Zusatzbereich verschoben und sind damit nicht mehr Bestandteil der Gesamtbewertung.
Ausnahme: Die aktuelle Verlängerung der Regelstudienzeit durch die mit Corona erschwerten Studienbedingungen lässt zu, dass während der vier Zusatzsemester erbrachte Leistungen angerechnet werden.
Ja, siehe SPO Appendix Punkt 1., Seite 23.
Das Prüfungsamt kann eine solche Leistungsübersicht ausstellen. Studierende selbst nicht.
Nein, Sie müssen das Formular
https://www.ovgu.de/unimagdeburg_media/Exmatrikulationsantrag.pdf ausfüllen, unterschreiben und an das Prüfungsamt schicken, damit es weiter bearbeitet werden kann. Zurzeit ist auch die Zusendung als gescanntes Dokument möglich.
Sie werden auf dem Verwaltungsweg exmatrikuliert, haben aber dann kein Recht auf Erhalt einer Exmatrikulationsbescheinigung. Diese ist wichtig als Nachweis bei Behörden über Ihren beruflichen Werdegang.
Ja, wenn Sie mindestens 120 CP in Ihrem Bachelorstudium erreicht haben. Die maximale Anzahl von vorgezogenen Masterveranstaltungen ist auf 18 CP limitiert.
Nein, dafür muss ein Antrag innerhalb der ersten acht Wochen im neuen Studiengang eingereicht werden (wird mit den neuen PO geändert).
Nein, nicht automatisch. Wir gehen davon aus, dass Absolventen ihr Zeugnis persönlich in Empfang nehmen möchten, was gewöhnlich während der Sprechzeiten stattfindet oder zu einem individuellen Termin. Eine Zusendung erfolgt ausschließlich auf Wunsch und durch das Prüfungsamt an Studierende, die innerhalb von Deutschland ihren Wohnsitz haben.
Zusendungen ins Ausland regelt das Campus Service Center gegen Entrichtung von Gebühren.
Nein, weil Studienleistungen in einem anderen Studiengang nicht automatisch als äquivalent gelten. Das erfolgt erst nach Beantragung auf Anerkennung innerhalb der ersten acht Wochen im neuen Studiengang.
Nein. Um einen Bachelorstudiengang in der Fakultät für Informatik anzutreten, haben Sie eine Fremdsprachenqualifikation in Deutsch nachzuweisen, da das Studium in deutscher Sprache stattfindet. Auch die Mitarbeiter des Prüfungsamtes werden nur deutsch mit Ihnen kommunizieren.