Pflichtwiederholer

Studierende mit Prüfungsordnung bis 2014:
Pflichtwiederholer* werden vom Prüfungsamt über Hisqis angemeldet. Bitte überprüfen Sie, ob die Pflichtanmeldung erfolgt ist!
(*Pflichtwiederholer = Studierende, die eine Klausur nicht bestanden haben und diese zum nächstmöglichen Zeitraum wiederholen müssen) 

Studierende mit Studienbeginn ab WS 2015/16 (ab Prüfungsordnung 2015):
Sollten Sie im Winter-/Sommersemester eine Klausur nicht bestanden haben, müssen Sie sich innerhalb der Einschreibfrist selbst dafür anmelden, da die Wiederholung innerhalb von 15 Monaten stattzufinden hat. 

Denken Sie bitte daran, dass Sie sich rechtzeitig zu den Klausuren anmelden, da eine spätere Anmeldung nicht möglich ist.

Letzte Änderung: 07.11.2023 - Ansprechpartner: Webmaster