Prüfungsausschuss
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für alle Dinge, die die ordnungsgemäße Abwicklung des Studiums betreffen, z. B.
- Organisation der Prüfungen
- Einhaltung der Prüfungs- und Studienordnungen,
- Entscheidung über Auslegungsfragen bei der Anwendung der Prüfungsordnung.
Der Prüfungsausschuss ist ein von der Fakultät bestelltes Gremium und setzt sich aus sieben Mitgliedern wie folgt zusammen:
- vier Hochschullehrerinnen beziehungsweise Hochschullehrer,
- zwei wissenschaftliche Mitarbeiterinnen beziehungsweise Mitarbeiter und
- ein Studierender der Fakultät.
Die Amtszeit der Mitglieder aus der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer und aus der Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beträgt zwei Jahre, die Amtszeit des studentischen Mitglieds beträgt ein Jahr. Dem Prüfungsausschuss ist zur Unterstützung seiner Arbeit ein Prüfungsamt zugeordnet.